Begleitend und nach seiner Promotion bei Herrn Professor Dr. Heribert Hirte war Herr Dr. Terbrack in einer Sozietät aus Rechtsanwälten und Notaren in Mülheim an der Ruhr - dort schwerpunktmässig im Notariat - tätig, bevor er im Jahr 2000 vom Justizminster des Landes Nordrhein-Westfalen zum Notarassessor ernannt wurde. Nach Ausbildungsstationen in Duisburg-Rheinhausen, Moers und Köln führte Herr Dr. Terbrack Notariatsverwaltungen in Nettetal sowie in Eschweiler. Begleitend dazu war er von August 2000 bis Dezember 2003 nebenberuflich als Dozent am Berufskolleg Kaufmannsschule in Krefeld im Bereich Notariatsfachkunde tätig.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 hat der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Herrn Dr. Terbrack zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Aachen ernannt.
Herr Dr. Terbrack veröffentlicht hauptsächlich im Handels-, Gesellschafts- sowie Umwandlungsrecht und ist, nachdem er in den vergangenen Jahren regelmässig Gastvorlesungen an der RWTH Aachen gehalten hat, zum Lehrbeauftragten für den Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht an der RWTH Aachen bestellt worden ZUR RWTH-WEBSEITE. Zudem ist er Vorsitzender eines Kuratoriums einer gemeinnützigen Stiftung mit dem Sitz zu Aachen.
Herr Dr. Terbrack ist als Prüfer beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer in Berlin tätig.
Herr Dr. Terbrack ist verheiratet und hat mit seiner Frau Vera Terbrack, die Richterin am Amtsgericht ist, drei Kinder. Er lebt mit seiner Familie in Aachen. |